Singener Bonuskarte

Alle Personen ab 18 Jahren, die in Singen und den Ortsteilen wohnen und eine der folgenden Leistungen empfangen, haben Anspruch auf eine Singener Bonuskarte.

  • Leistungen nach SGB II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung nach SGB XII
  • Wohngeld nach WoGG
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Die Karte bekommen Sie hier

Stadt Singen - Soziale Leistungen
Frau Kleinschmidt, Zimmer 014
Julius-Bührer-Straße 2 (DAS 2) | 78224 Singen
Telefon: 07731-85516 |

Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid über die Sozialleistungen, inklusive der Anlagen zum Bescheid, sowie Ihren Ausweis mit.

Mit der KiJu-Karte und Singener Bonuskarte können Familien viele Angebote gemeinsam nutzen.